Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Gemeindebereich Hettenshausen und Ilmmünster gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn bei der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster anmelden, soweit eine Anmeldung für den betreffenden Hund bisher nicht erfolgt ist.
Als Nachweis für die erfolgte Anmeldung erhalten sie von der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster eine Hundesteuermarke, das von dem Tier am Halsband getragen werden muss.
Wurde bereits ein Hundesteuerbescheid von uns erstellt, so gilt dieser auch für die folgenden Jahre.
Wir fordern daher jeden Hundehalter auf, dessen Hund bisher nicht angemeldet wurde, diesen umgehend bei der Verwaltungsgemeinschaft Ilmmünster anzumelden.
Das Formular zur Anmeldung der Hundesteuer finden sie hier.
Gerne können sie ihren Hund auch telefonisch unter der Tel. 08441-807321 anmelden.









